![]() |
Edelknechte und Niederadlige, die diese Unterlagen nicht beisammen haben ist es erlaubt die Turnierwürdigkeit durch:
|
Turnierpreis, die Vorlage von Turnierlisten, in denen er aufgeführt wird oder unwiederlegliche und authentische Bürgen und Zeugen die für ihn sprechen. | |
![]() |
|
Wer diese Prüfung nicht besteht, darf nicht am Turnier teilnehmen. Ausgeschlossen werden nachgewiesen unehrenhafte Ritter, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben und nicht standesgemäß verheiratete Ritter, aber auch: Meineidige, Verleumder, Verräter, Wucherer, Straßenräuber, Mörder, Ehebrecher und Verbrecher gegen die Frauenehre. Ob einem Ritter die Möglichkeit geboten wird, seine Turnierwürdigkeit wiederherzustellen, entscheiden Turniervogt, Turnierrichter und Turnierherold. Dazu muss der Ritter zuallererst seine Schuld anerkennen und bereit sein, Sühne zu leisten. ... mehr dazu in der Helmschau! Quelle und Nachweise 1 |
- Details
- Geschrieben von Hermann Hund zu Kirchberg (Hermann Hund zu Kirchberg)
- Zuletzt aktualisiert: 13. März 2021