Die Turniersteuer dient zur Finanzierung der Veranstaltung (Toiletten, Wasser, Wiesenpacht, Müllentsorgung etc.). Ein Anspruch auf Programm und Unterhaltung erwächst daraus nicht.
Erreicht ihr die von uns mindestens zu erwartete Personenanzahl für euren Stand und Rang sowie Hof oder Haus bezahlt keiner mehr wie 10,- Euro pro Kopf - Gesinde sogar nur die Hälfte.
Für die Bestätigung der Anmeldung sind vorab per Überweisung 50% der Turniersteuer zu entrichten. Die Höhe und Bankverbindung erhaltet Ihr per Mail direkt nach eurer Anmeldung und dient auch schon als vorläufige Bestätigung.
Es gibt hier keine Ausnahmen.
Natürlich erhaltet ihr eine gesonderte verbindliche Teilnahmebestätigung per Mail nach Eingang eurer Zahlung.
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Hochadel - Hof |
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Tagesgast |
Freikontigent 1
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• Kaiser (auch Zar) |
150,- Euro |
75,-- Euro |
15 Personen |
• König |
• Kardinal, Erzbischof |
• Kurfürst |
• Bischof |
100,- Euro |
50,-- Euro |
10 Personen |
• Erzherzog |
• Großherzog |
• Herzog |
• Landgraf |
50,- Euro |
25,--• Euro |
5 Personen |
• Pfalzgraf |
• Markgraf |
• Fürst |
• Reichsgraf |
Hoch- oder Niederadel - Hof |
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Tagesgast |
Freikontigent 1 |
• Graf (Burg-, Land-, Amtmann) |
25,-- Euro |
12,50 Euro |
2 ½ Personen |
Niederadel - Hof |
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Tagesgast |
Freikontigent 1 |
• Freiherr, Baron |
15,- Euro |
7,50• Euro |
1½ Personen |
• Ritter, Junker von |
• Edler, Herr von |
10,- Euro |
5,-- Euro |
1 Person |
• Waffenknecht / Söldner |
Als ½ Person im Hoch- und Niederadel gelten Knappen (keine Edelknappen/-Knechte), Pagen, Mägde und Knechte.
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Bürgertum - Haus |
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Tagesgast |
Freikontigent 1 |
• Patrizier |
20,- Euro |
10,-- Euro |
2• Personen |
• Groß-Kaufleute |
• kleine Kaufleute |
15,- Euro |
7,50• Euro |
2• Personen |
• Groß-Handwerker |
• Plebs 2 |
10,-- Euro |
5,--• Euro |
1• Person |
1 Jeder Hof und Haus hat ein Freikontigent pro Person. 2 Die Plebejer (lat. plebs •€žMenge, Volk•€œ) waren das einfache Volk, das nicht dem alten Adel oder den Patriziern, angehörte. Es bestand vor allem aus Bauern und kleinen Handwerkern. |
Berechnet wird je Hof oder Haus. Ein Hof oder Haus kann natürlich aus mehreren Personen eines Standes und Ranges bestehen. Jede weitere Person über dem entsprechenden Freikontigent bezahlt pro Kopf 10,- Euro. ½ Personen (Knappen, Pagen, Mägde und Knechte) entsprechend 50%, also 5,- Euro.
Kinder bis 14 Jahre sind frei, zwischen 14- 18 Jahre bezahlen 50%, also 5,- Euro und ab 18 den vollen Betrag von 10,- Euro.
Gruppen bzw. Teilnehmer, deren Turniersteuer nicht rechtzeitig eingegangen ist, verlieren ihren Platz zugunsten einer Gruppe bzw. Teilnehmer auf der Warteliste. Wer während der Veranstaltung von den Kontrolleuren ohne Teilnehmerausweis im Lager angetroffen wird, zahlt 20,-- Euro. |
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Erläuterungen zur Turniersteuer |
Berechnet wird die Turniersteuer nach Stand und Rang des Lehnsherren und gilt für sein gesamten Hof oder Haus.
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Als Lehnsherr betrachten wir den Herren, der dem Hof regierend vorsteht. Als Hof die Gesamtheit der Personen, die einen regierenden Lehnsherren und dessen Familie unmittelbar und ständig umgeben. Gilt im Bürgertum auch für Herr und Haus. |
Ein Hof oder Haus besteht natürlich aus mehreren Personen und daher ist in der Turniersteuer ein entsprechend von uns mindestens erwartetes Freikontigent an Gefolge und Gesinde enthalten. (siehe Tabelle oben)
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Beispiel: Ihr reist als Herzog an. Wir erwarten euch mit 2 Personen (eure Frau und Euch) zuzüglich euren Hofständen (3 Personen), 2 Wachen, 1 Knappe • und 2 Knechte/Mägde = 10 Personen! Oder • Ihr reist als Graf an. Wir erwarten euch mit 2 Personen (eure Frau und Euch) zuzüglich einem Knecht/Magd = 2•½ Personen. • Ihr reist als Ritter an. Wir erwarten euch mit eurem Knappen = 1½ Personen. |
Erreicht ihr diese von uns minderst erwartete Personenanzahl für euren Stand und Rang sowie Hof oder Haus nicht, bezahlt ihr dennoch die für euch zu erhebende Turniersteuer.
Jede weitere Person über dem entsprechenden Freikontigent bezahlt pro Kopf 10,- Euro.
Davon ausgenommen sind Knappen (keine Edelknappen/-Knechte), Pagen, Mägde und Knechte über dem entsprechenden Freikontigent. Diese bezahlen die Hälfte.
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Warum die ½ Regelung: Auch wenn dienen ein Privileg ist, so lebt jede Darstellung gerade durch die Knappen (keine Edelknappen/-Knechte), Pagen, Mägde und Knechte. Mit der •½ Regelung wollen wir diesen Personen Danke sagen. |
Kinder über dem entsprechenden Freikontigent bis 14 Jahre sind frei, zwischen 14- 18 Jahre bezahlen 50%, also 5,- Euro und ab 18 den vollen Betrag von 10,- Euro. Anmeldungen sind nur von der Webseite und deren Anmeldeformular oder per Mail gültig. Die Webseite und das Anmeldeformular stehen ab Anfang Dezember zur Verfügung! Es ist auch möglich, sich als Tagesbesucher anzumelden. Siehe hierzu die Höhe in der Tabelle und auch hier gilt: die Anmeldung muss über die Webseite und deren Anmeldeformular erfolgen! Standbetreiber müssen sich mit ihrem Stand anmelden. Wenn ein Verkaufsstand zu einem Lager gehört, muss er trotzdem zusätzlich unter dem Namen des Standbetreibers angemeldet werden. Die Zugehörigkeit zum entsprechenden Lager kann in der Anmeldung angegeben werden und wird von uns natürlich berücksichtigt. Eine zusätzliche Steuer oder Zehnt wird nicht erhoben. Standbetreiber müssen im Besitz eines Gewerbescheines sein und diesen mitführen. Mit Kontrollen des Ordnungsamtes ist immer zu rechnen.
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Erläuterungen zum Stand, Rang und Hof
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Eigentlich sollten wir das nicht erwähnen müssen - stellen es aber hier noch mal klar und deutlich! Das Rang und Lehnswesen basiert für diese Veranstaltung auf den Sachsenspiegel und der Heerschildordnung im Heilig römischen Reich. Daraus ergeben sich die traditionelle Hierarchie und das höfische Verhalten nach Rang und Stand. Somit ist der regierende Lehnsherr immer der höchste im Stand und Rang an seinem Hofe. Wie in der Heerschildordnung geht es nur entweder im gleichen Stand oder nach unten - NIE nach oben.
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Beispiel: Ein Herzog kann auch Herzöge als Hofstände haben aber eben keinen Bischof oder um das deutlicher zu machen. Ein Graf als Hofvorstand kann andere Grafen als Hofstände haben, aber eben keinen Herzog als Mundschenk etc. etc. etc.. |
Nachzügler An dem letzten Wochenende im April 2018 finden noch andere Veranstaltungen statt. Da hier einige von den uns Eingeladenen verpflichtet sind, wir diese aber auch gerne zu Gesprächen bei uns haben wollen, gewähren wir eine Anreise auch am Sonntag. Da am Samstag und Sonntagvormittag bereits Turnierpunkte vergeben werden, ist ein Gewinn des Turniers nicht mehr möglich. Eine Zulassung zu den Kämpfen am Montag und Dienstag wird jedoch nach dem Regelwerk (Cartell) noch für die Nachrücker erteilt. Die Höhe der Turniersteuer richtet sich nach der eines Tagesgastes. Auch hier gilt: die Anmeldung muss über die Webseite und deren Anmeldeformular erfolgen und die Anreise darf nicht den Ablauf des I. CURIA ST. ELISABETH behindern bzw. stören! Abbau und Abreise Der Lagerplatz wird nach dem Abbau von der Orga abgenommen und eine Abreise wird erst gestattet, wenn der Lagerplatz ordentlich hinterlassen wurde.
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